Unsere Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel der Sparkasse Duderstadt, nachfolgend „Veranstalter“ genannt, richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Veranstalter
Die im Impressum (zu finden im unteren Bereich der Webseite) aufgeführte Sparkasse bietet als Bestandteil ihres Internetauftrittes dieses Gewinnspiel an und ist im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der für die Datenverarbeitung Verantwortliche.

Ablauf des Gewinnspiels

Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 01.03.2021 bis um 30.04.2021. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzerinnen und Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

Teilnahme
In diesen Teilnahmebedingungen bezeichnet der Begriff Teilnehmer“ sowohl Teilnehmerinnen als auch Teilnehmer (m/w/d). Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des angezeigten Teilnahmeformulars notwendig. Dies schließt die Eingabe personenbezogener Daten des Teilnehmers (eingetragener Verein und Ansprechpartner) ein. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich.
Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind eingetragene Vereine im Geschäftsgebiet des Veranstalters. Hat ein eingetragener Verein mehrere eigenständige Sparten, darf sich jede Sparte für das Gewinnspiel bewerben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer nicht unbeschränkt geschäftsfähig sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen/Vereine von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Die Durchführung des Gewinnspiels einschließlich der Verlosung der Preise ist auf den Veranstalter beschränkt.

Folgende Preise werden unter allen registrierten Teilnehmern verlost:

  • 31x 1.750,-€ Geldspende (Je Ortschaft aus dem Geschäftsgebiet des Veranstalters wird ein Förderbetrag über 1.750,-€ ausgelost. Folgende 31 Ortschaften zählen dazu: Bernshausen, Bilshausen, Bodensee, Breitenberg, Brochthausen, Desingerode, Duderstadt, Esplingerode, Fuhrbach, Gerblingerode, Germershausen, Gieboldehausen, Hilkerode, Immingerode, Krebeck, Langenhagen, Lütgenhausen, Mingerode, Nesselröden, Obernfeld, Renshausen, Rhumspringe, Rollshausen, Rüdershausen, Seeburg, Seulingen, Tiftlingerode, Werxhausen, Westerode, Wollbrandshausen, Wollershausen)

 

Sollte aus einer der genannten Ortschaften sich kein teilnahmeberechtigter Verein bewerben, dann erhält der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin (m/w/d) des Ortes stellvertretend den genannten Förderbetrag zur gemeinnützigen Verwendung.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern je Ortschaft.
Die Gewinner der Verlosung werden im Mai 2021 über einen gesonderten Brief über den Gewinn informiert.
Für eine etwaige erforderliche Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten.
Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressum.
Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.