Neue Rechte für Frauen

| 1958

Die Konzessionspflicht für die Eröffnung von Zweigstellen entfällt. Der Weg zur Entwicklung der Filialbanken wird frei.

Gleichberechtigungsgesetz

Das Gleichberechtigungsgesetz spricht den Frauen mehr Rechte zu. Zuvor verwaltete der Mann das von der Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen, die daraus erwachsenen Zinsen und das Gehalt seiner Frau. Das „Geheimsparen“ sollte verhindert werden. Die Frau sollte vom zugeteilten Haushaltsgeld nicht heimlich etwas beiseitelegen. Aber der Mann darf auch nach dem Gleichberechtigungsgesetz immer noch entscheiden, ob die Frau überhaupt einer Arbeit nachgehen darf.

| 1962

Die Frau darf ein eigenes Bankkonto eröffnen. Aber größere Anschaffungen sind nur mit Zustimmung des Ehemanns erlaubt.

Änderungsbedarf gibt es auch direkt in der Sparkasse:
Die Kassenhalle der Sparkasse Duderstadt wird erneuert.